Samstag, 13. November 2010

Neuer EU-Führerschein kommt 2013 Europa-Regelungen für den Führerschein

Wer als 16- oder 17-Jähriger ab dem 19. Januar 2013 seinen A1-Führerschein ablegt, darf fahren, was die 15 PS hergeben. Was ändert sich sonst noch beim neuen Führerschein?
EU-Führerschein
Mit dem neuen Führerschein fällt das Tempo 80 km/h-Limit für 125er.
Als Parlament und Rat der Europäischen Union vor drei Jahren die 3. Führerscheinrichtlinie beschlossen, gaben sie den Mitgliedsländern der EU viel Zeit für deren Umsetzung: Bis zum 19. Januar 2011 müssen die nationalen Gesetze formuliert sein, ab 19. Januar 2013 treten sie in Kraft. Deutschland nützt diesen Spielraum aus. Derzeit steht nur fest, was die EU-Richtlinie definiert. Denn trotz aller Bemühungen um Harmonisierung bleiben den einzelnen Staaten in wichtigen Fragen Entscheidungen überlassen (siehe Tabelle weiter unten).

von motorradonline.de

Fakt ist, dass die Tempo 80-km/h-Regelung für jugendliche Leichtkraftradfahrer, die europaweit nur in Deutschland existiert, zum Januar 2013 fällt. Allerdings nur für diejenigen, die zum Stichtag oder danach den Führerschein erhalten. Diese 16- und 17-Jährigen schwimmen dann mit ihren 15 PS starken, ungedrosselten 125ern im Verkehr mit. "Das war überfällig", kommentiert Hermann Bohrer, Präsident des Industrie-Verbands Motorrad Deutschland (IVM). Positiv bewerten Motorradfahrer auch die neuen Einsteiger-Bikes der Klasse A2, die 48 statt wie bislang 34 PS leisten, was die stufenweise Ausbildung verlockender macht. Bohrer: "Die Industrie wird attraktive Modelle zur Einführung des EU-Führerscheins 2013 anbieten, so dass wir hier eine Belebung im Markt erwarten."

Viele andere Details der Fahrerlaubnis sind jedoch in Deutschland umstritten. Motorradfahrerverbände plädieren dafür, dass Teenager bereits ab 15 statt wie bislang ab 16 Jahren 50-cm³-Mopeds fahren dürfen, die 45 km/h laufen. Das würde Jugendlichen, insbesondere auf dem Land, Mobilität garantieren. Die 15-Jährigen in Deutschland dürfen derzeit nur Mofas bewegen, eine Klasse, die aus 50er-Rollern besteht, die auf 25 km/h gedrosselt sind. Selbst das Bundesverkehrsministerium spricht sich für die Einführung des AM ab 15 Jahren aus. Allerdings sträuben sich Vereine wie ADAC, ACE und ARCD hartnäckig. Ihr Argument: Verkehrssicherheit. Als eine "Lizenz zum Schnellfahren" hat Grünen-Verkehrspolitiker Winfried Hermann das Vorhaben kritisiert. Rasen mit 45 km/h? Eine bizarre Diskussion. Reiner Brendicke, Hauptgeschäftsführer des IVM: "Die Forderung hat nicht zügellosen Umgang mit Zweirädern zum Ziel, sondern eine sorgsame und schrittweise Heranführung an individuelle Mobilität mit guter Ausbildung und klaren Grenzen."

Ein weiterer umstrittener Punkt ist der Einschluss der 125er-Klasse in den Pkw-Führerschein. Zum Beispiel nach öster-reichischem Vorbild: Einigen Fahrstunden auf dem Leichtkraftrad folgt eine Prüfung, und erst dann kann der Pilot auf der 125er durchstarten. Bislang dürfen deutsche Pkw-Lenker mit Leichtkrafträdern losdüsen, wenn sie vor dem 1. April 1980 ihren Führerschein erhielten. Mittlerweile betrifft das die Altersklasse ab 48 Jahren. Doch der Entwurf des Bundesverkehrsministers lässt nicht auf den Einschluss in die Klasse B hoffen. Verkehrs-sicherheit heißt wiederum das Argument, das alle anderen Ideen vom Tisch fegt.
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Der Aufstieg von der Klasse A1 für Leichtkrafträder zur A2 für Motorräder bis 48 PS und weiter zum offenen A ist jeweils durch einen Zweijahresabstand geregelt. Wer diesen Weg durchläuft, muss nur ein einziges Mal die theoretische Prüfung ab-legen. Für den Aufstieg ist jedoch entweder eine mindestens siebenstündige Schulung oder eine Prüfung vorgeschrieben. Die Tendenz in Deutschland weist in Richtung Prüfung, weil dadurch mehr Objektivität zu erwarten sei. Allerdings bedeutet dies die Wiedereinführung der Aufstiegsprüfung zwischen A2 und offenem A. In Deutschland ist die Aufstiegsprüfung 1993 abgeschafft worden, was keine erhöhten Unfallzahlen zur Folge hatte.

Noch ein Punkt, der für Unmut sorgt: Für Dreiräder wie den Piaggio MP3 mit 46 Zentimetern Spurbreite reicht bislang der Pkw-Führerschein. Ab 2013 wird es für neue Führerscheininhaber kompliziert: Dreiräder sowie bis zu 350 Kilogramm schwere Leichtfahrzeuge, beide mit bis zu 50 cm³ und 45 km/h, gehören zum Führerschein AM, der die früheren Klassen M und S in Deutschland umfasst. Dreiräder mit bis zu 15 kW (20 PS) dürfen mit A1-Fahrerlaubnis bewegt werden, für schnellere Trikes braucht es den A.
Fazit: Die Argumente der Zweirad-Lobby haben in Deutschland bislang wenig bewirkt. Leider.

Führerscheinrecht

Seit 1998 gültige EU-Fahrerlaubnis in der BRD
AM  50-cm³-Moped mit maximal 45 km/h
Mindestalter  16 Jahre
Prüfung  Theoretische und praktische Prüfung
Einschluss  Klasse B (Autoführerschein) enthält auch AM

 
A1  Leichtkraftrad bis 125 cm3 und maximal 11 kW (15 PS)
Ausnahmen  Für 16- und 17-jährige Fahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h
Mindestalter  16 Jahre
Prüfung  Theoretische und praktische Prüfung
Einschluss  Klasse B (Auto) enthält auch A1, wenn der Autoführerschein vor dem 1. April 1980 bestanden wurde

 
A2  Motorrad bis maximal 25 kW (34 PS), Leistungsgewicht 0,16 kW/kg
Mindestalter  18 Jahre
Prüfung  Theoretische und praktische Prüfung

 
A (stufenweiser Zugang)  Motorrad mit unbegrenzter Leistung
Mindestalter  20 Jahre
Bedingung  2 Jahre Vorerfahrung auf Motorrad der beschränkten Klasse A
Prüfung  Keine

 
A Direkteinstieg  Motorrad mit unbegrenzter Leistung
Mindestalter  25 Jahre
Prüfung  Theoretische und praktische Prüfung
Neue EU-Fahrerlaubnis, spätestens ab 19. januar 2013 gültig
AM  50-cm³-Moped mit maximal 45 km/h
Mindestalter  16 Jahre
Prüfung  Theoretische Prüfung
Einschluss  Klasse B enthält auch AM, wenn für den AM nur eine theoretische Prüfung erforderlich ist

 
A1  Leichtkraftrad bis 125 cm3 mit maximal 11 kW Leistungsgewicht 0,1 kw/kg (Mindestgewicht 110 kg)
Ausnahmen  Keine
Mindestalter  16 Jahre
Prüfung  Theoretische und praktische Prüfung
Einschluss  Keine Vorschrift

 
A2  Motorrad bis maximal 35 kW (48 PS), Leistungsgewicht 0,2 kw/kg (Mindestgewicht 175 kg), darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein, (offene Leistung, also maximal 70 kW)
Mindestalter  18 Jahre
Prüfung  Prüfung oder Schulung, wenn zweijährige Fahrpraxis mit A1 vorliegt

 
A (stufenweiser Zugang)  Motorrad mit unbegrenzter Leistung
Mindestalter  20 Jahre
Bedingung  2 Jahre Praxis auf Motorrädern der beschränkten Klasse A2
Prüfung  Prüfung oder Schulung, wenn zweijährige Fahrpraxis mit A2 vorliegt

 
A Direkteinstieg  Motorrad mit unbegrenzter Leistung
Mindestalter  24 Jahre
Prüfung  Theoretische und praktische Prüfung
Mögliche nationale Ausnahmen
AM  Keine
Mindestalter  14–18 Jahre
Prüfung  Auch praktische Prüfung erforderlich
Einschluss  Wenn praktische Prüfung erforderlich, kann Einschluss in Klasse B verweigert werden.
   
A1  Keine
Ausnahmen  Keine
Mindestalter  17–18 Jahre
Prüfung
Einschluss  Einschluss in Autoführerschein
   
A2  Keine
Mindestalter  19–20 Jahre
Prüfung  Prüfung oder Schulung

 
A (stufenweiser Zugang)  Keine
Mindestalter  21–22 Jahre
Bedingung  Keine
Prüfung  Prüfung oder Schulung

 
A Direkteinstieg  Keine
Mindestalter  Keine
Prüfung  Keine

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

heißt dass dann ...wenn ich den A1 Führerschein vor Januar 2013 gemacht hab, aber noch keine 18 Jahre alt bin, dass ich dann nach dem Stichtag immer noch mit 80km/h rum gurken muss während andere 16 oder 17jährige die den Führerschein am oder nach dem Stichtag machen soviel fahren dürfen wie die Maschine hergibt, oder was?

Gruß Max

Thomas Dietrich hat gesagt…

Hallo Max,

danke für Deine Nachfrage. In der Tat liest sich der Artikel so.

Wahrscheinlich könnte ich Dir auch Deine Frage beantworten, ich tue es aber an dieser Stelle nicht. Wenn Du sicher gehen möchtest, und das solltest Du hier tun, frag' bei einer Fahrschule, besser noch bei Deiner Führerscheinstelle (Landratsamt oder Stadtverwaltung) nach. Die Auskunft von dort ist fundiert und rechtsverbindlich.
Antworten im Internet dienen bestenfalls zur Informationsgewinnung und in einem so wichtigen Fall sollte sich keiner darauf verlassen.

Gruß als Motorradfahrer
Thomas Dietrich

Anonym hat gesagt…

Na was ist da nun? Ich habe auch vor 2013 meinen a1 Führerschein gemacht. Und so wie ich das bisher verstanden habe muss ich nach der Neuregelung immer noch mit 80 km/h rum fahren.
Bloß was hätte das für eine Logik wenn die die ihren Führerschein vor 2013 gemacht haben immer noch gedrosselt fahren müssen? Sie haben immerhin schon mehr Erfahrung gesammelt undso, also dürften sie theoretisch auch entdrosseln oder?? Wäre echt mal interessant endlich zu wissen was mit denen passiert die den a1 schon vorher gemacht haben

Anonym hat gesagt…

Hey ich bins nochmal.
Ich habe mal beim ADAC nachgefragt wegen dem letzten was ich hier geschrieben habe (am 20. Dezember 2012 19:21).
ADAC schreibt folgendes:

ADAC Lieber Dominik, Besitzer eines gültigen Führerscheins der Klasse A1 vor dem 19.01.2013 sind rechtlich genauso gestellt wie Besitzer eines Führerscheins A1 nach dem 19.01.2013. Du musst aber die maximal 11 kw Leistung, sowie das Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kw / kg beachten, sofern das Leichtkraftrad vor dem 19.01.2013 eine Erstzulassung hat. Viele Grüße
20. Dezember 2012 um 22:49 · Gefällt mir